Wann es Sinn macht, über Psychotherapie nachzudenken…
Jeder kennt Krisen oder ist schon in schwierige Situationen geraten, die er mit Hilfe von Freunden oder der Familie bewältigen konnte. Die meisten Menschen verfügen außerdem in der Regel über gute Selbstheilungskräfte, die dann aktiviert werden.
Manchmal reicht es jedoch nicht aus, psychische Belastungen auf diese Weise zu verarbeiten. Im schlimmsten Fall können daraus Krankheiten resultieren. Dann ist an professionelle Hilfe zu denken, wie beispielsweise das Aufsuchen eines Psychotherapeuten. Dieser klärt dann mit Ihnen, ob eine Behandlung anzuraten ist und Erfolg verspricht.
Seelische Belastungen machen sich häufig in körperlichen Symptomen bemerkbar. Andersherum können aber auch körperliche Handicaps erst seelische Probleme hervorrufen. In jedem Fall sind psychische Beschwerden genauso behandlungsbedürftig wie körperliche Krankheiten.
Als Psychologische Psychotherapeutinnen bieten wir Ihnen in vertrauensvoller Atmosphäre an, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und gemeinsam herauszufinden, weshalb Sie Denk- oder Verhaltensweisen entwickelt haben, die Sie als störend empfinden und suchen mit Ihnen Wege, damit besser umzugehen oder auch hilfreichere Alternativen zu finden.
Was wir anbieten…
Ambulante Psychotherapie
… das heißt, die „Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken“ (aus „Patienteninformation“ der KV, PTV 11). Dabei sollen in zunächst wöchentlich stattfindenden 50-minütigen Gesprächen die belastenden Symptome gelindert oder gebessert werden. Ganz wesentlich dabei ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut und Patient.
Beratung und Coaching
… ist dann sinnvoll, wenn noch keine Probleme mit Krankheitswert entstanden sind, man sich dennoch in einer Lebenssituation befindet, in welcher man nicht auf seine Ressourcen zurückgreifen kann. Hier hilft oft eine eher kurzfristig angedachte Begleitung, in welcher dem Klienten seine Begabungen und Möglichkeiten verdeutlicht werden.
Vom Erstkontakt zur Therapie…
Ablauf für Patienten der kassenärztlichen Versorgung
1) Telefonsprechstunde
Alle Psychotherapeutischen Praxen mit kassenärztlicher Versorgung bieten Telefonsprechstunden an. Unsere aktuellen Zeiten finden Sie jeweils unter „Kontakt“. Hier können Sie erste Fragen stellen und einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde ausmachen. In unserer Praxis arbeiten wir ausschließlich im Bestellsystem.
2) Psychotherapeutische Sprechstunde
Anschließend können Sie bis zu dreimal in eine Psychotherapeutische Sprechstunde kommen, wobei eine Sprechstunde 50 Minuten lang ist. Ziel ist es abzuklären, ob eine Störung von Krankheitswert vorliegt und wie der individuelle Behandlungsbedarf aussieht. Eine Empfehlung zur weiteren Behandlung wird gegeben. Schriftlich erhalten Sie diese Informationen zusammen mit der Angabe, ob die Therapie in unserer Praxis erfolgen kann oder nicht. Ab dem 1. April 2018 benötigen Sie diese „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“, um überhaupt mit den probatorischen Sitzungen beginnen zu können.
3) Probatorische Sitzungen
Eine Psychotherapie muss beantragt werden. Um diesen Antrag stellen zu können, müssen Informationen gesammelt werden. Dies erfolgt in den probatorischen Sitzungen. Hier können Sie außerdem für sich schauen, ob Sie sich bei uns als Therapeutinnen gut aufgehoben fühlen und sich eine Therapie vorstellen können. Dies liegt uns besonders am Herzen. Sollten Sie merken, dass die „Chemie nicht stimmt“, sprechen Sie dies an. Das Zustandekommen einer Therapie bedeutet eine Zusammenarbeit über längere Zeit, in der Vertrauen von grundlegender Bedeutung ist. Es werden maximal bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt.
4) Konsiliarbericht
Innerhalb der probatorischen Sitzungen werden Sie gebeten, sich einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes zu besorgen. Die Überweisung und das Formular dazu erhalten Sie im Rahmen der ersten Gespräche.
5) Antrag
Neben dem Konsiliarbericht ist für die Antragstellung sowohl ein Antrag des Therapeuten als auch einer Ihrerseits vonnöten. Auch diese Anträge erhalten Sie in unserer Praxis. Bezüglich der Therapien werden die Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils 12 Sitzungen sowie die Langzeittherapie unterschieden. Zudem gibt es seit dem 1. April 2017 die Möglichkeit einer Akutbehandlung, die entweder 24 25-minütige Gespräche oder, wie in unserer Praxis, 12 50-minütige Sitzungen beinhaltet.
Bitte beachten Sie:
Trotz Verfügung über einen vollen Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte dürfen wir wegen der Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft nur unwesentlich mehr als mit halbem Versorgungsauftrag tätig sein. Aus diesem Grund sind leider die Plätze für gesetzlich Versicherte trotz Kapazitäten unsererseits stark limitiert.
Ablauf für Patienten anderer Versicherungen (Private/Beihilfe)
Bei Privatversicherten sieht der Ablauf der ersten Gespräche etwas anders aus und variiert von Versicherung zu Versicherung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.
Mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben…
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten der ambulanten Psychotherapie vollständig.
Die Kosten für Privatversicherte variieren von Versicherung zu Versicherung und müssen in den entsprechenden Verträgen nachgelesen werden. Die Abrechnung erfolgt generell über die offizielle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ist die Kostenübernahme für eine Behandlung von ihrer Krankenkasse ausgeschlossen, können Sie selbstverständlich die Kosten der Psychotherapie auch selbst tragen. Dies ist auch eine Option, wenn Sie beispielsweise den Wechsel in eine private Krankenversicherung, Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung planen. Auch in diesem Fall erfolgt die Abrechnung über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).