Wann es Sinn macht, über Psychotherapie nachzudenken…

Jeder kennt Kri­sen oder ist schon in schwie­rige Situa­tionen geraten, die er mit Hilfe von Freun­den oder der Familie bewäl­tigen konnte. Die meisten Men­schen ver­fügen außer­dem in der Regel über gute Selbst­heilungs­kräfte, die dann akti­viert werden.

Manch­mal reicht es je­doch nicht aus, psy­chische Belas­tungen auf diese Weise zu ver­arbei­ten. Im schlimms­ten Fall können daraus Krank­heiten resul­tieren. Dann ist an pro­fes­sio­nelle Hilfe zu denken, wie bei­spiels­weise das Auf­suchen eines Psy­chothera­peuten. Dieser klärt dann mit Ihnen, ob eine Behand­lung anzu­raten ist und Erfolg ver­spricht.

See­lische Be­las­tung­en machen sich häufig in körper­lich­en Symp­tomen bemerk­bar. Anders­herum können aber auch körper­liche Handi­caps erst see­lische Pro­bleme hervor­rufen. In jedem Fall sind psy­chische Be­schwer­den genau­so behand­lungs­bedürf­tig wie körper­liche Krank­heiten.

Als Psycho­logische Psy­cho­thera­peutin­nen bieten wir Ihnen in ver­trauens­voller Atmos­phäre an, Sie auf Ihrem Weg zu beglei­ten und gemein­sam heraus­zufinden, weshalb Sie Denk- oder Ver­haltens­weisen entwick­elt haben, die Sie als störend empfin­den und suchen mit Ihnen Wege, damit besser umzu­gehen oder auch hilf­reich­ere Alter­nativen zu finden.

Was wir anbieten…

Ambulante Psychotherapie

… das heißt, die „Behan­dlung von psy­chischen („see­lisch­en“) Er­kran­kungen mithilfe von wis­sen­schaft­lich aner­kannten Ver­fahren, Metho­den und Tech­niken“ (aus „Patien­ten­infor­mation“ der KV, PTV 11). Dabei soll­en in zu­nächst wöchen­tlich statt­finden­den 50-minü­tigen Gesprä­chen die belas­tenden Symp­tome gelin­dert oder gebes­sert werden. Ganz wesent­lich dabei ist eine ver­trauens­volle Bezie­hung zwischen Thera­peut und Patient.

Beratung und Coaching

… ist dann sinn­voll, wenn noch keine Pro­bleme mit Krank­heits­wert ent­stan­den sind, man sich den­noch in einer Lebens­situ­ation be­fin­det, in welcher man nicht auf seine Res­sourcen zurück­grei­fen kann. Hier hilft oft eine eher kurz­fris­tig ange­dachte Beglei­tung, in welcher dem Klien­ten seine Bega­bungen und Möglich­keiten verdeut­licht werden.

Vom Erstkontakt zur Therapie…

Ablauf für Patienten der kassenärztlichen Versorgung

1) Telefonsprechstunde

Alle Psycho­thera­peu­tischen Praxen mit kassen­ärzt­licher Versor­gung bieten Telefon­sprech­stunden an. Unsere aktu­ellen Zeiten finden Sie jeweils unter „Kontakt“. Hier können Sie erste Fragen stellen und einen Termin für die Psy­cho­thera­peutische Sprech­stunde aus­machen. In unserer Praxis arbeiten wir aus­schließ­lich im Bestell­system.

2) Psychotherapeutische Sprechstunde

An­schließ­end können Sie bis zu drei­mal in eine Psy­cho­thera­peu­tische Sprech­stunde kommen, wobei eine Sprech­stunde 50 Minuten lang ist. Ziel ist es abzu­klären, ob eine Stö­rung von Krank­heits­wert vor­liegt und wie der indivi­duelle Behand­lungs­bedarf aus­sieht. Eine Empfeh­lung zur weiteren Behand­lung wird gegeben. Schrift­lich er­halten Sie diese Infor­mationen zusam­men mit der Angabe, ob die Thera­pie in unserer Praxis er­folgen kann oder nicht. Ab dem 1. April 2018 benötigen Sie diese „Indi­viduelle Patienten­infor­mation zur ambu­lanten Psycho­therapeu­tischen Sprech­stunde“, um über­haupt mit den proba­torischen Sitz­ungen beginnen zu können.

3) Probatorische Sitzungen

Eine Psy­cho­thera­pie muss bean­tragt werden. Um diesen Antrag stellen zu können, müssen Infor­mationen gesam­melt werden. Dies er­folgt in den proba­torischen Sitz­ungen. Hier können Sie außer­dem für sich schauen, ob Sie sich bei uns als Thera­peu­tinnen gut auf­gehoben fühlen und sich eine Thera­pie vor­stellen können. Dies liegt uns besonders am Herzen. Sollten Sie merken, dass die „Chemie nicht stimmt“, sprechen Sie dies an. Das Zustande­kommen einer Thera­pie bedeutet eine Zusammen­arbeit über längere Zeit, in der Ver­trauen von grund­legender Bedeu­tung ist. Es werden maximal bis zu vier pro­bato­rische Sitz­ungen durch­geführt.

4) Konsiliarbericht

Inner­halb der pro­bato­rischen Sitz­ungen werden Sie gebe­ten, sich einen Konsiliar­bericht Ihres Haus­arztes zu besor­gen. Die Über­weisung und das Formular dazu er­halten Sie im Rahmen der ersten Gesprä­che.

5) Antrag

Neben dem Konsiliar­bericht ist für die Antrag­stel­lung sowohl ein An­trag des Thera­peuten als auch einer Ihrer­seits von­nöten. Auch diese Anträge erhal­ten Sie in unserer Praxis. Bezüg­lich der Thera­pien werden die Kurz­zeit­therapie 1 und 2 mit je­weils 12 Sitz­ungen sowie die Lang­zeit­therapie unter­schieden. Zudem gibt es seit dem 1. April 2017 die Möglich­keit einer Akut­behand­lung, die ent­weder 24 25-minü­tige Gespräche oder, wie in unserer Praxis, 12 50-minü­tige Sitz­ungen bein­haltet.

Bitte beachten Sie:

Trotz Verfü­gung über einen vollen Ver­sorgungs­auftrag für gesetz­lich Versich­erte dürfen wir wegen der Tätig­keit in einer Berufs­aus­übungs­gemein­schaft nur un­wesent­lich mehr als mit halbem Ver­sorgungs­auftrag tätig sein. Aus die­sem Grund sind leider die Plätze für gesetzlich Ver­sicherte trotz Kapazi­täten unserer­seits stark limi­tiert.

Ablauf für Patienten anderer Versicherungen (Private/Beihilfe)

Bei Privat­versich­erten sieht der Ablauf der ersten Ge­sprä­che etwas anders aus und variiert von Ver­sich­erung zu Ver­sich­erung. Bitte infor­mieren Sie sich hier­zu bei Ihrem Kosten­träger.

Mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben…

Für Ver­sich­erte der gesetz­lichen Kranken­versich­erungen über­nimmt die je­weilige Kranken­kasse die Kosten der ambu­lanten Psycho­therapie voll­ständig.

Die Kosten für Privat­ver­sich­erte vari­ieren von Ver­sich­erung zu Ver­sich­erung und müssen in den ent­sprech­enden Ver­trä­gen nach­gele­sen werden. Die Ab­rechnung erfolgt generell über die offi­zielle Gebühren­ord­nung für Psycho­thera­peuten (GOP).

Ist die Kosten­über­nahme für eine Behand­lung von ihrer Kran­ken­kasse ausge­schlos­sen, können Sie selbst­verständ­lich die Kosten der Psycho­thera­pie auch selbst tragen. Dies ist auch eine Option, wenn Sie bei­spiels­weise den Wechsel in eine pri­vate Kranken­ver­sicher­ung, Verbe­amtung oder den Ab­schluss einer Berufs­unfähigkeits­versich­erung planen. Auch in diesem Fall er­folgt die Ab­rechnung über die Ge­bühren­ordnung für Psycho­thera­peuten (GOP).

Kontakt

Praxis für Psychotherapie Wittlich
Sabine Knuth & Babett Kopijarevic

Oberstraße 44 · 54516 Wittlich
Tel. 06571.1358719